Kosten und Abrechnung beim Zahnarzt
Die Kosten zahnärztlicher Behandlungen können je nach Therapie und Versicherungsstatus variieren. In unserer Zahnarztpraxis Budach in Frankfurt (Oder) legen wir großen Wert auf Transparenz: Sie wissen vor jeder Behandlung, welche Kosten auf Sie zukommen.
Kassenleistungen – was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung?
Grundversorgung ist abgedeckt
Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine umfassende Grundversorgung: Untersuchungen, Füllungen im Basisbereich, Zahnextraktionen, Parodontitis-Behandlung (PAR) und einen Festzuschuss für Zahnersatz werden von der Krankenkasse übernommen.
Bonusheft-Vorteile nutzen
Wer jährlich zur Vorsorgeuntersuchung kommt und sein Bonusheft konsequent führt, erhöht den Festzuschuss der Krankenkasse beim Zahnersatz nach 5 Jahren auf 70 %, nach 10 Jahren auf 75 % der Regelversorgungskosten. Wir dokumentieren Ihre Besuche regelmäßig.
Kinder und Jugendliche
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre übernehmen die Krankenkassen die meisten zahnärztlichen Behandlungen vollständig – einschließlich Vorsorgeuntersuchungen, Versiegelungen und Füllungen.
Wann entstehen Eigenanteile?
Höherwertige Materialien und Methoden
Wenn Sie eine Versorgung wünschen, die über die Kassenregelleistung hinausgeht – z. B. zahnfarbene Komposit-Füllungen im Seitenzahnbereich statt Amalgam, Vollkeramik-Zahnersatz oder Implantate – entstehen Eigenanteile. Diese werden im Heil- und Kostenplan transparent ausgewiesen.
Ästhetische Behandlungen
Rein ästhetische Maßnahmen wie Bleaching, Veneers oder kosmetische Korrekturen sind keine Kassenleistung und werden auch von privaten Versicherungen oft nicht übernommen – nur bei medizinischer Notwendigkeit ist eine teilweise (GKV) oder vollständige (PKV) Erstattung möglich. Über die Kosten informieren wir Sie vorab in einem Beratungsgespräch.
Privatversicherung und Zusatzversicherungen
Privatversicherte werden nach GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) abgerechnet. Wer eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen hat, kann oft einen Großteil der Eigenanteile erstattet bekommen – je nach Tarif und Leistungsumfang.
Heil- und Kostenplan
Transparenz vor der Behandlung
Bei umfangreicheren Behandlungen – insbesondere bei Zahnersatz – erstellen wir Ihnen vorab einen Heil- und Kostenplan (HKP). Dieser zeigt übersichtlich, welche Leistungen geplant sind, was die Krankenkasse übernimmt und welcher Eigenanteil verbleibt. Der HKP muss von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden.
Kostenvoranschlag für Privatleistungen
Auch bei privaten Zusatzleistungen erhalten Sie auf Wunsch vorab einen Kostenvoranschlag. So haben Sie stets die Kontrolle über Ihre Behandlungskosten.
Zahlungsmöglichkeiten
Flexibles Zahlen
Bei umfangreicheren Behandlungen sprechen wir gerne über individuelle Zahlungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen. Unser Ziel ist es, dass eine notwendige Behandlung nicht an finanziellen Hürden scheitert. Sprechen Sie uns einfach an.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Wann entstehen Eigenanteile?
Gibt es Möglichkeiten zur Ratenzahlung?
Erhalte ich vor der Behandlung einen Kostenplan?
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung?
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